IAS-Bilanzierung: Reporting für die Finanzmärkte

Die IAS sind weltweit vereinheitlichte Bilanzierungsstandards, die vor allem eine Berichtsfunktion für die Kapitalmärkte besitzen. In Deutschland sind sie für Konzerne längst vorgeschrieben.

Bei der IAS- bzw. IFRS-Bilanzierung werden die vom IASB herausgegebenen International Financial Reporting Standards zugrunde gelegt. Diese Standards für die Rechnungslegung sind unabhängig von nationalen Rechtsvorschriften und in vielen Ländern für kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtend. Es soll ermöglicht werden, die Jahresabschlüsse von Unternehmen weltweit miteinander zu vergleichen, die Kapitalmärkte zu integrieren und ganz allgemein das Vertrauen in die Finanzmärkte zu stärken.

Der internationalen Ausrichtung wegen und da das IASB seinen Sitz in London hat, sind die IAS bzw. IFRS in englischer Sprache verbindlich. Ihrem Grundsatz nach soll die Bilanzierung Informationen zur Verfügung stellen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Mit dieser Regelung tritt der deutsche Gläubigerschutz, der bisher das hauptsächliche Ziel der Bilanzierung war, in den Hintergrund.

Die IAS-Standards zielen insbesondere auf eine hohe Aktualität der in der Bilanz ausgewiesenen Werte ab, stille Reserven soll es in dieser Bilanz nicht mehr geben und das Fair-Value-Prinzip soll sicherstellen, dass die in der Bilanz enthaltenen Informationen besonders relevant sind für die Kapitalmärkte und deren Investoren, die sich über das Unternehmen informieren möchten.

In Deutschland hat die Bilanzierung seit jeher vor allem eine wichtige Funktion für die Besteuerung der Unternehmen. Die Steuerbilanz wird zu einem großen Teil von der Handelsbilanz abgeleitet, sodass die entsprechende Steuerbemessungsgrundlage gefunden werden kann. In Deutschland sieht die Regelung so aus, dass die neuen, internationalen IAS-Bilanzen keine Relevanz für die Besteuerung besitzen. Konzerne, die zu einer IAS- bzw. IFRS-Bilanzierung verpflichtet sind, müssen deshalb sowohl die alte HGB-Bilanz für die Besteuerung aufstellen als auch bereits die neue IAS-Bilanz. Diese Zweigleisigkeit hat zu einem gewissen Mehraufwand in den Rechnungswesen der Unternehmen geführt. Das Personal musste in vielen Fällen entsprechend neu ausgebildet werden oder es mussten Beratungsleistungen eingekauft werden.