Welche Personen als freiwillig krankenversichert gelten
Die meisten Menschen sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. Ein Teil davon hätte theoretisch auch die Möglichkeit, sich privat zu versichern, etwa aufgrund eines hohen Gehalts oder einer Selbstständigkeit.
Genau genommen ist niemand im eigentlichen Wortsinn freiwillig krankenversichert, da seit einigen Jahren jeder der Versicherungspflicht unterliegt. Einige Personengruppen müssen allerdings nicht zwangsläufig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden oder bleiben, sondern können sich alternativ dazu auch für eine Privatkasse entscheiden. Dies trifft unter anderem auf Selbstständige zu, aber auch auf Angestellte, deren Verdienst über einen bestimmten Zeitraum hinweg gewisse Grenzen überschreitet. Gehören diese Personen einer gesetzlichen Krankenkasse an, spricht man von einer freiwilligen Versicherung.
Diese ist beispielsweise für Familien interessant, da alle eigenen Kinder kostenlos mitversichert werden können. Auch für den Ehepartner sind keine gesonderten Beiträge zu entrichten, sofern diese nicht über eigenes Einkommen verfügen. In privaten Krankenkassen gibt es hingegen keine derartige Familienversicherung, sodass für die Kinder und den Gatten oder die Gattin zusätzliche Kosten anfallen. Dennoch entscheiden sich viele für eine Privatversicherung, da diese für junge und gesunde Menschen preiswerter sein kann als die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Da die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen können und beide Versicherungsformen ihre Vor- und Nachteile haben, sollte man diese Entscheidung mit Bedacht treffen, da eine spätere Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse nur in wenigen Ausnahmefällen möglich ist.